Dipl. Kindererzieherin/Dipl. Kindererzieher HF
Datum: 17.01.2012Dipl. Kindererzieherinnen und dipl. Kindererzieher HF betreuen, erziehen und bilden Kindern ergänzend zu Familie und Schule. Sie begleiten und unterstützen individuelle Erfahrungs-, Lern- und Entwicklungsprozesse der Kinder. Die Förderung und Bildung erfolgt dem Alter entsprechend und vor allem spielerisch. Begleitung, Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen findet im pädagogischen und sozialen Bereich statt, meist in Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen, Tagesschulen und Grossfamilien. Dipl. Kindererzieherinnen und dipl. Kindererzieher HF entwickeln und gestalten Förder-, Erziehungs- und Bildungsangebote und sie übernehmen Koordinations- und Leitungsaufgaben.
Die Aufgaben von Kindererzieherinnen und Kindererziehern HF stellen hohe Ansprüche an deren Beziehungs-, Belastungs- und Reflexionsfähigkeit. Das Spannungsfeld von Erziehung und Autonomie der Kinder erfordert von ihnen eine ständige Auseinandersetzung mit ihrem Umfeld, ihrer Rolle, ihrer Funktion und ihren Aufgaben. Sie brauchen ein fundiertes Fachwissen und (sozial)pädagogische Handlungskompetenzen. In der täglichen Arbeit nehmen sie Verantwortung auf allen Ebenen wahr und verfügen dazu neben pädagogischen auch über administrative, organisatorische und planerische Fähigkeiten.
Aufbauend zur beruflichen Grundbildung "Fachfrau/Fachmann Betreuung" (FaBe) bietet die BFF einen verkürzten praxisbegleitenden Studiengang (3 Jahre) an, wobei für Fachpersonen mit anderen (sozial)pädagogischen Vorbildungen und mehrjähriger Berufserfahrung (z.B. Lehrpersonen, KKE, Kita-Leitenden mit entsprechenden Zusatzqualifikationen etc.) auf Gesuch hin weitergehende Anrechnungen an die Studiendauer möglich sind. Für Quereinsteigende mit einer anderen Vorbildung auf der Sekundarstufe 2 wird der Studiengang als Vollzeit-Ausbildung (3 Jahre mit Jahrespraktikum im zweiten Ausbildungsjahr) angeboten. Im praxisbegleitenden Studiengang ist eine berufliche Tätigkeit mit einem Anstellungsgrad von mindestens 50% erforderlich, welche durch anerkannte Praxisausbildende angeleitet wird.