Berufs-, Fach- und Fortbildungsschule Bern

Dipl. Sozialpädagogin/Dipl. Sozialpädagoge HF

Datum: 17.01.2012

Dipl. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen HF begleiten, unterstützten und fördern Menschen jeglichen Alters, die den Alltag nicht alleine bewältigen können und dazu professionelle Hilfe benötigen. Die Begleitung, Betreuung, und Förderung dieser Menschen finden in ambulanten und stationären Einrichtungen soziapädagogischen Einrichtungen statt; typischerweise in Institutionen für Menschen mit einer Behinderung, Wohn- und Schulheimen für Kinder und Jugendliche, in Einrichtungen für Menschen mit Suchtproblemen, in Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs, in psychiatrischen Kliniken, in Tagesstrukturen und geschützten Werkstätten, in Frauen- und Kinderhäusern, Einrichtungen für Flüchtlinge und Asyl Suchende oder in Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit. Mit ihren Angeboten und Dienstleistungen unterstützten diese Berufsleute Eingliederung, Selbstbestimmung, Mobilität, soziale Sicherheit, physische und psychische Integrität und Selbstwertgefühl der ihnen anvertrauten Menschen.

Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen HF stehen in ständigem Kontakt zu Menschen. Sie müssen daher kontaktfreudig, beziehungs- und auch teamfähig sein. Ihre Arbeit verlangt viel Einfühlungsvermögen und die Bereitschaft, sich für die anvertrauten Klientinnen und Klienten einzusetzen. Die Berufsleute arbeiten selbständig, sind belastbar und können sich abgrenzen.

Aufbauend zur beruflichen Grundbildung "Fachfrau/Fachmann Betreuung" (FaBe) bietet die BFF einen verkürzten praxisbegleitenden Studiengang (3 Jahre) an, wobei für Fachpersonen mit anderen (sozial)pädagogischen Vorbildungen und mehrjähriger Berufserfahrung auf Gesuch hin weitergehende Anrechnungen an die Studiendauer möglich sind. Für Quereinsteigende mit einer anderen Vorbildung auf der Sekundarstufe 2 wird der Studiengang als reguläre praxisbegleitende Ausbildung (4 Jahre) oder als Vollzeit-Ausbildung (3 Jahre mit Jahrespraktikum im zweiten Ausbildungsjahr) angeboten. In den praxisbegleitenden Studiengängen ist eine berufliche Tätigkeit mit einem Anstellungsgrad von mindestens 50% erforderlich, welche durch anerkannte Praxisausbildende angeleitet wird.