Ausländerinnen und Ausländer, die das Schweizer Bürgerrecht erwerben wollen und im deutschsprachigen Teil des Kantons Bern Wohnsitz haben, müssen sich seit dem 1.1.2010 über ausreichende Deutsch-Sprachkenntnisse in Wort und Schrift ausweisen können (vgl. die aktuelle Gesetzgebung zum Bürgerrechtsgesetz, BüG).
Für die Einbürgerung wird von Personen nicht deutscher Muttersprache ein Sprachstand auf dem Niveau A2 schriftlich und B1 mündlich vorausgesetzt. Mit der bzi-Sprachstandanalyse wird der Sprachstand auf der Stufe A2 schriftlich und B1 mündlich überprüft. Die bzi-Sprachstandanalyse besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Das Zertifikat bzi-Sprachstandanalyse ist bis 31.12.2027 anerkannt.