Dipl. Kindheitspädagogin HF / Dipl. Kindheitspädagoge HF
Am 17. August 2021 trat der neue eidgenössische Rahmenlehrplan in Kraft, womit der bisherige Berufstitel Kindererziehung abgelöst wird.
Der neue Berufstitel bildet das anspruchsvolle Tätigkeitsfeld besser ab und entspricht der Titelbezeichnung auf der Tertiärstufe in den deutschsprachigen Nachbarländern. Er muss noch formell vom zuständigen Bundesamt in Kraft gesetzt werden.
Als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge HF sind Sie die Fachperson für anspruchsvolle pädagogische Aufgaben: Sie entwickeln Bildungs- und Betreuungsangebote entsprechend dem Entwicklungsstand der Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. In Kitas, Tagesschulen, Kinder- oder Jugendheimen, Treffpunkten oder in der Mütter- und Väterberatung übernehmen Sie Führungs- und Ausbildungsverantwortung. Sie sind verantwortlich für das pädagogische Konzept sowie die Qualitätsentwicklung der Einrichtung.
Die Themen der Ausbildung sind vielfältig: z.B. pädagogisches Handeln, Berufsidentität, frühkindliche Bildung, Sozial- und Bildungspolitik und Musik. Die Praxisausbildung ist zentral und wird gut begleitet: z.B. durch Supervision.
Die Ausbildung dauert 2 oder 3 Jahre. Schule und Praxisausbildung wechseln sich ab: Im Vollzeitbildungsgang als Praxisausbildung im 2. Jahr, im praxisbegleitenden Bildungsgang mit einer mind. 50% Berufstätigkeit in der familien- oder schulergänzenden Kinderbetreuung.
Als Kindheitspädagoge/Kindheitspädagogin HF übernehmen Sie anspruchsvolle pädagogische und organisatorische Aufgaben wie z.B. als Gruppenleiter/in. Sie können sich als Praxisausbildner/in weiterbilden und Lernende in Ihrer Institution betreuen. Oder Sie gründen selbst eine Einrichtung der familien- und schulergänzenden Betreuung. Schliesslich stehen Ihnen Wege in die pädagogische Beratung, in die Supervision oder Organisationsberatung offen.