An die 150 Stunden Praxisnachweis (selbst erteilter Unterricht) werden Stunden (nicht Lektionen) im Kontakt mit den Teilnehmenden angerechnet. Vor- und Nachbearbeitung werden nicht dazugezählt.
Angerechnet werden Bildungsveranstaltungen unter Ihrer Leitung (allein oder im Team), bei denen Lernprozesse mit Erwachsenen im Zentrum stehen: Kurse, Unterricht, Seminare, Schulungen, Workshops, betriebliche Weiterbildungen.
Ergänzend können weitere Tätigkeiten angerechnet werden: Fachreferate z.B. an Tagungen, Moderation von Gruppenanlässen und Tagungen sowie Leitung von Intervisionen.
Nicht angerechnet werden Sitzungs- und Projektleitung, organisatorische Tätigkeiten (z.B. bei Elternanlässen, an Tagungen u. Ä.), Beratungen, Coaching, Supervision und Mediation.
Es wird empfohlen, sowohl in physischer Präsenz wie auch im Online-Setting Erfahrungen zu sammeln. Die verlangten Praxisstunden sollen möglichst in beiden Settings nachgewiesen werden.
Die mindestens 150 Stunden müssen über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren verteilt sein.
Gruppengrösse: Mindestens 100 Stunden mit mindestens 3 erwachsenen Personen (ab 16 Jahren nach der obligatorischen Schulzeit), maximal 50 Stunden kann Einzelunterricht oder Lernbegleitung Einzelner sein.